
Wissen Sie, wieviel Energie ihr Haus verbraucht?
Der Gebäudeenergieausweis soll genau diese fehlenden Informationen liefern. Er informiert Verbraucher objektiv und zeigt Einsparpotentiale auf.
Seit 01.10.2007 gilt die neue EnEV (Energieeinsparverordnung). Sie schreibt die Erstellung eines Energieausweises für Gebäude vor. Die neuen Energieausweise mit Modernisierungsempfehlungen werden für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 01.07.2008, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009 und für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009 potenziellen Käufern, Pächtern oder Mietern vorzulegen sein, wenn Gebäude oder Gebäudeteile wie Wohnungen oder gewerbliche Nutzeinheiten neu erbaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden.
Unser Ziel für Ihr Gebäude:
Man unterscheidet zwei Arten des Energieausweises:

Der Verbrauchsorientierte Energieausweis hat oftmals wenig Aussagekraft über die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes. Für vorgesehene Modernisierungsempfehlungen hat dieser daher wenig taugliche Grundlage und ist nicht zu empfehlen.
Über dreiviertel der im Privathaushalt genutzten Energie entfällt auf das Heizen.
Deshalb ist energiebewusstes Bauen und Modernisieren besonders wichtig, um Energie zu sparen. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich für Hauseigentümer eine energiesparende Sanierung ihres Gebäudes. Dabei beginnt energiebewusstes Bauen und Modernisieren schon bei der Planung. Bei einer umfangreichen Sanierung eines Altbaus ist es durchaus möglich, den Energieverbrauch des Gebäudes um bis zu 80% zu senken.

Folgende Maßnahmen können ihren Energieverbrauch erheblich senken:
Das rechte Beispiel zeigt die typischen Wärmeverluste eines Altbaus (ca. 1970)
Fördermöglichkeiten
Eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für energiesparendes Bauen und Sanieren ermöglicht eine schnellere Amortisation der Maßnahmen. So fördert beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die verschiedensten Maßnahmen durch zinsverbilligte Kredite. Erreicht man durch durch die Baumaßnahmen beim Energiebedarf zusätzlich die Anforderungen an einen Neubau, werden zusätzlich 5% der Kreditschulden erlassen, bei einer Unterschreitung des Neubaustandards werden bis zu 12,5% Tilgungszuschuss gewährt.
Wir beraten Modernisierer zu den baulichen Maßnahmen, aber selbstverständlich auch zur Umsetzung mit Hilfe von Förderkrediten und Zuschüssen. Dazu gehören auch alle notwendigen Berechnungen und Nachweise zum Energiebedarf und der CO2-Einsparung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt Hauseigentümer an dieser Stelle und fördert die Energieberatung vor Ort mit
Förderungs-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,